{"id":78,"date":"2020-05-01T21:33:49","date_gmt":"2020-05-01T19:33:49","guid":{"rendered":"https:\/\/gilde.gruelfin.de\/?page_id=78"},"modified":"2023-01-24T13:40:30","modified_gmt":"2023-01-24T12:40:30","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hoerderschuetzen.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Satzung<\/strong><br \/>\n<strong>H\u00f6rder B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Gilde 1340 e.V.<\/strong><br \/>\n<strong>Satzung in der Fassung vom Juni 2022<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eH\u00f6rder B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Gilde 1340 e.V.\u201c Er hat seinen<br \/>\nSitz in Dortmund-H\u00f6rde und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund<br \/>\neingetragen. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des Schie\u00dfsports, des<br \/>\ntraditionellen Brauchtums und des Heimatgedankens. Diese Zwecke werden verwirklicht<br \/>\ndurch:<br \/>\n1. entsprechende Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Schie\u00df- und Kursbetriebes.<br \/>\n2. Durchf\u00fchrung von Sport und sportlichen Veranstaltungen, Vortr\u00e4gen, etc.<br \/>\n3. Aus\/Weiterbildung und Einsatz von sachgem\u00e4\u00df ausgebildeten \u00dcbungsleitern, Trainern und Helfern.<br \/>\n4. Die Beteiligung an Kooperationen, Sport- und sonstigen Gemeinschaften.<br \/>\n5. Besuch von kulturellen Veranstaltungen und volkst\u00fcmlichen Sch\u00fctzenfesten mit K\u00f6nigschie\u00dfen.<br \/>\n6. Festigung des heimatlichen Brauchtums, der Tradition und der Liebe zur Heimatstadt H\u00f6rde.<br \/>\n7. Die Erstellung sowie die Instandhaltung der dem Verein geh\u00f6renden Immobilien, Ger\u00e4te und sonstiger im Vereinseigentum stehender Gegenst\u00e4nde.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des<br \/>\nAbschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung. Er ist selbstlos t\u00e4tig und<br \/>\nverfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des Vereins d\u00fcrfen<br \/>\nnur zu satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecken verwendet werden. Der Verein ist parteipolitisch und<br \/>\nreligi\u00f6s neutral. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine<br \/>\nZuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem<br \/>\nZweck des Vereins fremd sind oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen<br \/>\nbeg\u00fcnstigt werden. Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein keine Anspr\u00fcche<br \/>\nauf Zahlung des Wertes eines Anteils am Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden<br \/>\nVorstand unter Beif\u00fcgung der Einzugserm\u00e4chtigung f\u00fcr s\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren<br \/>\nbeantragt. Beim Aufnahmeantrag eines Minderj\u00e4hrigen ist die schriftliche Zustimmung<br \/>\nseiner gesetzlichen Vertreter erforderlich, sowie die Erkl\u00e4rung, die Beitr\u00e4ge f\u00fcr den<br \/>\nMinderj\u00e4hrigen zu zahlen inkl. Einzugserm\u00e4chtigung. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand durch Beschluss. Mit positiver Beschlussfassung beginnt die<br \/>\nMitgliedschaft. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Die Ablehnung der Aufnahme muss<br \/>\nnicht begr\u00fcndet werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Arten der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein besteht aus: \u2013 aktiven Mitgliedern \u2013Ehrenmitgliedern<br \/>\n1. Aktive Mitglieder sind Mitglieder, die den \u00fcblichen Mitgliedsbeitrag leisten, aktiv den<br \/>\nSchie\u00dfsport betreiben und s\u00e4mtliche Angebote des Vereins im Rahmen der bestehenden<br \/>\nOrdnungen nutzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>2. Mitglieder, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen vom<br \/>\nVorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind aktiven Mitgliedern<br \/>\ngleichgestellt, Mitgliedsbeitr\u00e4ge entfallen.<\/p>\n<p>3. Vorl\u00e4ufige Mitgliedschaft: Nach der Anw\u00e4rterzeit, sofern eine Aufnahme in die HBSG1340 erfolgt, gelten die ersten 4 Monate der Mitgliedschaft als vorl\u00e4ufige Mitgliedschaft. Innerhalb dieser 4 Monate ist beiderseits eine K\u00fcndigung der Mitgliedschaft m\u00f6glich. Die Aufnahmegeb\u00fchr wird in diesem Fall komplett erstattet, die Jahresgeb\u00fchr wird anteilig erstattet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<br \/>\n\u2022 durch Austritt<br \/>\n\u2022 durch Ausschluss<br \/>\n\u2022 durch Tod<br \/>\n1. Der Austritt ist schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres gegen\u00fcber<br \/>\ndem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand zu erkl\u00e4ren.<br \/>\n2. Ein Ausschluss kann erfolgen<br \/>\n\u2022 wenn ein Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt<br \/>\n\u2022 bei grobem oder wiederholtem Vergehen gegen die Satzung \u2013 wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben, unsportlichen Verhaltens<br \/>\n\u2022 wenn ein Mitglied den Verein seine Mitglieder oder Vereinsorgane oder das Ansehen des Vereins oder des Sch\u00fctzenwesens sch\u00e4digt oder zu sch\u00e4digen versucht.<\/p>\n<p>Der Ausschluss kann auf begr\u00fcndeten Antrag eines Mitgliedes nach vorheriger Anh\u00f6rung<br \/>\ndes Betroffenen durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand erfolgen. Er wird dem<br \/>\nbetroffenen Mitglied schriftlich unter Angabe der Gr\u00fcnde mitgeteilt und ist mit der<br \/>\nZustellung wirksam. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die<br \/>\nau\u00dferordentliche Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den<br \/>\nVorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins<br \/>\nendg\u00fcltig. Dem Mitglied bleibt die \u00dcberpr\u00fcfung der Ma\u00dfnahme durch Anrufung der<br \/>\nordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat keine<br \/>\naufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.<br \/>\nMit dem Austritt aus dem Verein oder dem Verlust der Mitgliedschaft erl\u00f6schen<br \/>\ns\u00e4mtliche aus der Mitgliedschaft entspringenden Rechte. Die Beitragspflicht erlischt mit<br \/>\nBeendigung des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein<br \/>\nunverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeitr\u00e4ge. Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen,<br \/>\nKursgeb\u00fchren, abteilungsspezifische Beitr\u00e4ge und Sonderbeitr\u00e4ge f\u00fcr bestimmte<br \/>\nLeistungen des Vereins erhoben werden. \u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit der<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge entscheidet die Mitgliederversammlung. Die aktuellen<br \/>\nMitgliedsbeitr\u00e4ge werden in der Beitragsordnung festgehalten. \u00dcber H\u00f6he und F\u00e4lligkeit<br \/>\nder regelm\u00e4\u00dfigen abteilungsspezifischen Beitr\u00e4ge, Umlagen, Sonderbeitr\u00e4ge und<br \/>\nKursgeb\u00fchren entscheidet die jeweilige Abteilungsversammlung. J\u00e4hrlich d\u00fcrfen<br \/>\ns\u00e4mtliche Beitr\u00e4ge und Umlagen eines Mitgliedes das 3-fache seines Mitgliedsbeitrages<br \/>\nnicht \u00fcberschreiten. Ferner ist der Verein berechtigt, R\u00fccklastschriftgeb\u00fchren in<br \/>\nRechnung zu stellen. R\u00fcckst\u00e4ndige Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren k\u00f6nnen nach<br \/>\nvorangegangenem Mahnverfahren auf dem Rechtswege eingetrieben werden. Dadurch<br \/>\nentstehende Kosten sind zus\u00e4tzlich zu zahlen. Die Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren werden im<br \/>\nersten Quartal eines jeden Jahres \u2013 im Voraus \u2013 eingezogen. Bei Neueintritt sind Beitrag<br \/>\nund Geb\u00fchr zu Beginn der Mitgliedschaft f\u00e4llig und werden innerhalb von 4 Wochen<br \/>\neingezogen. \u00dcber Ausnahmen zu diesen Regelungen entscheidet in Einzelf\u00e4llen der<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand. N\u00e4heres regelt die Beitragsordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Kommunikation Vereinsbelange<\/strong><\/p>\n<p>Informationen zu allen Vereinsbelangen werden sowohl via E-Mail an die Mitglieder<br \/>\nausgegeben, als auch in den Vereinsr\u00e4umlichkeiten als Aushang zur Verf\u00fcgung gestellt.<br \/>\nLediglich die Einladung zur Jahreshauptversammlung wird postalisch zugestellt (Antr\u00e4ge<br \/>\nsind hiervon ausgenommen, diese werden parallel \u00fcber den E-Mail-Rundbrief versendet.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Protokolle Vorstandssitzungen<\/strong><\/p>\n<p>Protokolle der Vorstandssitzungen werden innerhalb von 10 Werktagen via E-Mail-<br \/>\nRundbrief an die Mitglieder kommuniziert. Der genaue Inhalt obliegt dem<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des<br \/>\nSports, bei Benutzung von Anlagen, Einrichtungen oder Ger\u00e4ten des Vereins oder bei<br \/>\nVereinsveranstaltungen bzw. bei einer sonst f\u00fcr den Verein erfolgten T\u00e4tigkeit erleiden,<br \/>\nsoweit solche Sch\u00e4den oder Verluste nicht durch bestehende Versicherungen gedeckt<br \/>\nsind.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Vereinsorgane<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind:<br \/>\n\u2022 die Mitgliederversammlung<br \/>\n\u2022 der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<br \/>\nDie Aufnahme in Organe des Vereins setzt Mitgliedschaft voraus.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die ordentliche Mitgliederversammlung des Vereins ist mindestens einmal im<br \/>\nKalenderjahr -m\u00f6glichst im ersten Quartal- einzuberufen. Jede Mitgliederversammlung<br \/>\nwird von einem Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands geleitet.<br \/>\n1. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch schriftliche<br \/>\nEinladung mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin durch den<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die Tagesordnung<br \/>\nbekannt zu geben.<\/p>\n<p>2. Antr\u00e4ge zur Aufnahme von Beschlussfassungspunkten in die Tagesordnung k\u00f6nnen<br \/>\nvon allen stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden. Die Antr\u00e4ge sind zu begr\u00fcnden<br \/>\nund m\u00fcssen dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand sp\u00e4testens 4 Wochen vor der<br \/>\nJahreshauptversammlung schriftlich unter Angabe des Namens zugehen. Versp\u00e4tet<br \/>\neingegangene Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>3. Eine Mitgliederversammlung kann vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand jederzeit<br \/>\neinberufen werden. Sie muss einberufen werden, wenn dies von einem Drittel der<br \/>\nstimmberechtigten Mitglieder schriftlich und unter Angabe der Gr\u00fcnde beim<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand beantragt wird. Die Einberufung der<br \/>\nMitgliederversammlung hat dann innerhalb von 1 Monat zu erfolgen. In der Einladung<br \/>\nm\u00fcssen alle Gr\u00fcnde, die seitens der Mitglieder f\u00fcr die Durchf\u00fchrung einer<br \/>\nau\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung genannt worden sind, in ihrem wesentlichen<br \/>\nInhalt wiedergegeben werden.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:<br \/>\n\u2022 Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\u2022 Entscheidung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes<br \/>\n\u2022 Wahl und Abwahl des Vorstandes und der Kassenpr\u00fcfer<br \/>\n\u2022 Festsetzung der Beitr\u00e4ge und Geb\u00fchren<br \/>\n\u2022 Beschlussfassung \u00fcber eingegangene Antr\u00e4ge<br \/>\n\u2022 Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung<br \/>\n\u2022 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>5. Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienen Mitglieder<br \/>\nbeschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>6. Sie entscheidet bei Beschl\u00fcssen und Wahlen mit einfacher Mehrheit der abgegeben<br \/>\nStimmen. Kann \u00fcber einen Antrag keine Mehrheit erzielt werden, so gilt er als abgelehnt.<br \/>\nBei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Vorsitzenden den Ausschlag. Bei<br \/>\nNichtanwesenheit des 1. Vorsitzenden entscheidet die Stimme seines Stellvertreters.<br \/>\n\u00c4nderungen der Satzung oder des Satzungszwecks k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von<br \/>\n2\/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Abstimmungen erfolgen durch<br \/>\nHandzeichen. Eine geheime Abstimmung ist durchzuf\u00fchren, wenn dies von mindestens<br \/>\n1\/5 der erschienenen Stimmberechtigten verlangt wird.<\/p>\n<p>7. Jedes Mitglied ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres in der Mitgliederversammlung<br \/>\nstimmberechtigt. Jedes vollj\u00e4hrige Mitglied ist in der Mitgliederversammlung w\u00e4hlbar.<\/p>\n<p>8. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht<br \/>\n\u00fcbertragbar.<\/p>\n<p>9. \u00dcber Mitgliederversammlungen ist ein Protokoll zu fertigen, das vom<br \/>\nVersammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>1. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus:<br \/>\n\u2013 dem 1. Vorsitzenden<br \/>\n\u2013 dem 2. Vorsitzenden<br \/>\n\u2013 dem 1. Kassierer<br \/>\n\u2013 dem Sportleiter<br \/>\n\u2013 dem Schriftf\u00fchrerJe 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich<br \/>\ngemeinsam, wobei einer der beiden der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des Vorstandes gem. \u00a7 11 der Satzung werden einzeln durch die<br \/>\nMitgliederversammlung f\u00fcr 4 Jahre gew\u00e4hlt. Es wird in folgender Reihenfolge gew\u00e4hlt:<br \/>\n\u2013 im ersten Jahr \u2026 der 1. Vorsitzende, Schriftf\u00fchrer, Sportleiter, Inventarverwalter<br \/>\n\u2013 im zweiten Jahr \u2026 der 2. Vorsitzende, Kassierer<\/p>\n<p>3. Die Mitglieder des Vorstands bleiben bis zur satzungsgem\u00e4\u00dfen Neuwahl im Amt,<br \/>\ngleichg\u00fcltig, ob diese Wahl mehr oder weniger als 4 Jahre nach Beginn der Amtszeit<br \/>\nstattfindet.<\/p>\n<p>4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so bestellt der<br \/>\ngesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand einen Stellvertreter, der das Amt kommissarisch bis zur<br \/>\nn\u00e4chsten Mitgliederversammlung f\u00fchrt. Die n\u00e4chste Mitgliederversammlung w\u00e4hlt einen<br \/>\nVertreter bis zur n\u00e4chsten turnusgem\u00e4\u00dfen Neuwahl. Sollte ein Vorstandsamt nicht<br \/>\nanderweitig besetzt werden k\u00f6nnen, so kann ein Vorstandsmitglied ein zweites Amt<br \/>\naus\u00fcben.<\/p>\n<p>5. Dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle<br \/>\nAufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung oder Ordnungen einem anderen<br \/>\nVereinsorgan zugewiesen sind. Er muss bei Rechtsgesch\u00e4ften im Innenverh\u00e4ltnis ab<br \/>\neinem Betrag von 3.000,- \u20ac die Zustimmung der Mitgliederversammlung einholen. Er<br \/>\nkann f\u00fcr bestimmte Aufgaben Aussch\u00fcsse bilden, Aufgaben delegieren und Ordnungen<br \/>\nerlassen. Ordnungen sind nicht Bestandteil der Satzung. Ferner ist er berechtigt<br \/>\nAbteilungen zu gr\u00fcnden oder zu schlie\u00dfen. Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann an<br \/>\nallen Sitzungen der Organe und Abteilungen teilnehmen. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende<br \/>\nVorstand darf nicht Vorstand eines anderen Sch\u00fctzenvereins sein.<\/p>\n<p>6. Die Mitglieder des Vorstandes nehmen ihre Aufgaben grunds\u00e4tzlich ehrenamtlich<br \/>\nwahr. Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen<br \/>\nM\u00f6glichkeiten auch im Rahmen einer entgeltlichen T\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt werden. \u00dcber die<br \/>\nerforderliche Anstellung und weitere Entscheidungen im Rahmen der entgeltlichen<br \/>\nVereinst\u00e4tigkeit entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Pflichtarbeitsstunden<\/strong><\/p>\n<p>1. Die pro Jahr und Mitglied zu leistenden 12 Pflichtstunden sind nicht \u00fcbertragbar.<br \/>\nArbeitsstundenpflichtig sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Mitglieder die<br \/>\naufgrund von k\u00f6rperlicher Beeintr\u00e4chtigung nicht in der Lage sind, schwere physische<br \/>\nArbeiten zu verrichten, sollen Ihre Arbeitskraft in anderer angemessenen Art und Weise<br \/>\ndem Verein zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n<p>2. Die Arbeitsstunden k\u00f6nnen bei regelm\u00e4\u00dfig angesetzten, gemeinsamen Arbeitsdiensten<br \/>\noder durch Erledigung von Aufgaben im Sinne des Vereins (in Absprache mit dem<br \/>\nVorstand) bei freier Zeiteinteilung individuell oder in gemeinsamen Teams abgeleistet<br \/>\nwerden.<\/p>\n<p>3. Inaktive Mitglieder die unterj\u00e4hrig gar nicht am Vereins- und Schie\u00dfbetrieb teilgenommen haben, werden f\u00fcr das laufende Jahr vom Arbeitsdienst freigestellt. Die Pflichtstunden m\u00fcssen aber erbracht werden, sobald ein Mitglied wieder \u201eaktiv\u201c wird. Die zu leistenden Pflichtstunden m\u00fcssen dann<br \/>\nAnteilig geleistet oder die nichtgeleisteten abgegolten werden.<br \/>\n4. Alle geleisteten Arbeitsstunden werden vom Vorstand oder Arbeitsdienstleiter erfasst<br \/>\nund u.a. im vereinseigenen \u201eSchie\u00dfbuch\u201c auf dem Computer gespeichert.<\/p>\n<p>5. Allgemeine Arbeiten nach dem Training sowie die Standaufsicht w\u00e4hrenddessen,<br \/>\nwerden nicht als Arbeitsstunden angerechnet. Sonderaufsichten (z.B. Schnupperkurs,<br \/>\nLeitung etc.) sind davon ausgenommen. Die bis zum Jahresende (12 Monatsregelung)<br \/>\nnicht geleisteten Pflichtstunden m\u00fcssen durch Zahlung von 10,00 Euro pro Pflichtstunde<br \/>\nabgegolten werden.<\/p>\n<p>6. Aktive Mitglieder, die sich sowohl der Arbeitspflicht, als auch der Zahlung verweigern,<br \/>\nk\u00f6nnen vom Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 15 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung<br \/>\ngew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer gepr\u00fcft. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten auf der<br \/>\nJahreshauptversammlung Bericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der<br \/>\nKassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes. Die Amtszeit betr\u00e4gt 1 Jahr, bei<br \/>\nWiederwahl jedoch maximal 2 Jahre hintereinander.<br \/>\n\u00a7 16 Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen<br \/>\nMitgliederversammlung beschlossen werden. Voraussetzung ist, dass die Aufl\u00f6sung<br \/>\nmit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen Stimmen beschlossen wird. Bei Aufl\u00f6sung,<br \/>\nAufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das nach<br \/>\nBeendigung der Liquidation vorhandene Vereinsverm\u00f6gen an den Landessportbund<br \/>\nNordrhein-Westfalen e.V., der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr schie\u00dfsportliche<br \/>\nZwecke verwenden darf. Hiervon ausgenommen sind die historischen und kulturell<br \/>\nwertvollen Gegenst\u00e4nde, die in den Besitz des Archives der Stadt Dortmund \u00fcbergehen.<br \/>\nIm Falle einer Fusion der Gilde mit einem anderen Verein, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen nach<br \/>\nVereinsaufl\u00f6sung an den neu entstehenden Fusionsverein bzw. den aufnehmenden<br \/>\nVerein, der es ausschlie\u00dflich und unmittelbar f\u00fcr gemeinn\u00fctzige schie\u00dfsportliche Zwecke<br \/>\nzu verwenden hat. Beschl\u00fcsse hier\u00fcber d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts<br \/>\nausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 17 Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>1. Die H\u00f6rder B\u00fcrger Sch\u00fctzen Gilde 1340 e.V., nachfolgend der Verein genannt, erhebt,<br \/>\nverarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Einzelangaben \u00fcber<br \/>\npers\u00f6nliche und sachliche Verh\u00e4ltnisse) unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (EDV) zur<br \/>\nErf\u00fcllung der gem\u00e4\u00df dieser Satzung zul\u00e4ssigen Zwecke und Aufgaben, beispielsweise im Rahmen<br \/>\nder Mitgliederverwaltung.<br \/>\nHierbei handelt es sich insbesondere um folgende Mitgliederdaten:<br \/>\n\u2022 Name und Anschrift,<br \/>\n\u2022 Bankverbindung (falls Lastschrifteinzug in Satzung vorgesehen),<br \/>\n\u2022 Telefonnummern (Festnetz und Funk) sowie E-Mail-Adresse,<br \/>\n\u2022 Geburtsdatum,<br \/>\n\u2022 Staatsangeh\u00f6rigkeit<br \/>\nLizenz(en), Ehrungen, Funktion(en) im Verein, Wettkampfergebnisse,<br \/>\nZugeh\u00f6rigkeit zu Mannschaften, Startrechte und ausge\u00fcbte Wettbewerbe,<br \/>\n\u2022 gegebenenfalls Angaben im Hinblick auf das Waffenrecht.<\/p>\n<p>2. Der Verein hat Versicherungen abgeschlossen oder schlie\u00dft solche ab, aus denen<br \/>\ner und \/ oder seine Mitglieder Leistungen beziehen k\u00f6nnen. Soweit dies zur Begr\u00fcndung,<br \/>\nDurchf\u00fchrung oder Beendigung dieser Vertr\u00e4ge erforderlich ist, \u00fcbermittelt der Verein<br \/>\npersonenbezogene Daten seiner Mitglieder (Name, Adresse, Geburtsdatum oder Alter,<br \/>\nFunktion(en) im Verein, etc.) an das zust\u00e4ndige Versicherungsunternehmen. Der Verein<br \/>\nstellt hierbei vertraglich sicher, dass der (die) Empf\u00e4nger(in) die Daten ausschlie\u00dflich<br \/>\ndem \u00dcbermittlungszweck gem\u00e4\u00df verwendet.<\/p>\n<p>3. Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb [ggf. anderer Zweck \/ Aufgabe] sowie<br \/>\nsonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen ver\u00f6ffentlicht der Verein<br \/>\npersonenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder in seiner Vereinszeitung sowie auf<br \/>\nseiner Homepage und \u00fcbermittelt Daten und Fotos zur Ver\u00f6ffentlichung an Print- und<br \/>\nTelemedien sowie elektronische Medien. Dies betrifft insbesondere Start- und<br \/>\nTeilnehmerlisten, Mannschaftsaufstellungen, Ergebnisse, Wahlergebnisse sowie bei<br \/>\nsportlichen oder sonstigen Veranstaltungen anwesende Vorstandsmitglieder und<br \/>\nsonstige Funktion\u00e4re. Die Ver\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung von Daten beschr\u00e4nkt sich<br \/>\nhierbei auf Daten, die zur Organisation des Vereins und des Sportbetriebes n\u00f6tig sind.<br \/>\nHierzu geh\u00f6ren, Name, Anschrift, Vereins- und Abteilungszugeh\u00f6rigkeit, Funktion im<br \/>\nVerein, Alter oder Geburtsjahrgang sowie Einstufungen in Behindertenklassen.<br \/>\nEin Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der Ver\u00f6ffentlichung von<br \/>\nEinzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des Widerspruchs unterbleibt die<br \/>\nVer\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung und der Verein entfernt vorhandene Fotos von seiner<br \/>\nHomepage.<\/p>\n<p>4. Als Mitglied des Deutschen Sch\u00fctzenbundes ist der Verein verpflichtet, bestimmte<br \/>\npersonenbezogene Daten \u00fcber seinen Landesverband dorthin zu melden.<br \/>\nIm Zusammenhang mit der Organisation und der Entwicklung des Landes- bzw.<br \/>\nBundesverbandes, des Sportbetriebes in den entsprechenden jeweiligen \u00fcbergeordneten<br \/>\nVerbandshierachien sowie sonstigen satzungsgem\u00e4\u00dfen Veranstaltungen der<br \/>\n\u00fcbergeordneten Verbandshierachien \u00fcbermittelt der Verein personenbezogene Daten<br \/>\nund gegebenenfalls Fotos seiner Mitglieder an diese zur Bearbeitung und<br \/>\nVer\u00f6ffentlichung.<br \/>\n\u00dcbermittelt werden an EMPF\u00c4NGER VERBAND der Name, Anschrift, Geburtsdatum,<br \/>\nWettkampfergebnisse, Startberechtigungen, Mannschaftsaufstellungen, praktizierte<br \/>\nWettbewerbe, Lizenzen, Vereins- und Abteilungszugeh\u00f6rigkeit, Informationen zur<br \/>\nEinstufung in Behindertenklassen sowie bei Vereinsfunktionen auch Telefonnummern,<br \/>\nFaxnummern und E-Mail-Adresse.<br \/>\nEin Mitglied kann jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand des verarbeitenden Verbandes der<br \/>\nVer\u00f6ffentlichung von Einzelfotos seiner Person widersprechen. Ab Zugang des<br \/>\nWiderspruchs unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung und der Verein entfernt<br \/>\nvorhandene Einzelfotos von seiner Homepage.<\/p>\n<p>5. In seiner Vereinszeitung sowie auf seiner Homepage berichtet der Verein auch \u00fcber<br \/>\nEhrungen und Geburtstage seiner Mitglieder [ggf. andere Ereignisse mit anderen Daten].<br \/>\nHierbei werden Fotos von Mitgliedern und folgende personenbezogene Mitgliederdaten<br \/>\nver\u00f6ffentlicht: Name, Vereins- sowie Abteilungszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer, Funktion<br \/>\nim Verein und \u2013soweit erforderlich \u2013 Alter, Geburtsjahrgang oder Geburtstag. Berichte<br \/>\n\u00fcber Ehrungen nebst Fotos darf der Verein \u2013 unter Meldung von Name, Funktion im<br \/>\nVerein, Vereins- sowie Abteilungszugeh\u00f6rigkeit und deren Dauer \u2013 auch an andere Print- und<br \/>\nTelemedien sowie elektronische Medien \u00fcbermitteln. Im Hinblick auf Ehrungen und<br \/>\nGeburtstage kann das betroffene Mitglied jederzeit gegen\u00fcber dem Vorstand der<br \/>\nVer\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung von Einzelfotos sowie seiner personenbezogenen Daten<br \/>\nallgemein oder f\u00fcr einzelne Ereignisse widersprechen. Der Verein informiert das Mitglied<br \/>\nrechtzeitig \u00fcber eine beabsichtigte Ver\u00f6ffentlichung \/ \u00dcbermittlung in diesem Bereich<br \/>\nund teilt hierbei auch mit, bis zu welchem Zeitpunkt ein Widerspruch erfolgen kann.<br \/>\nWird der Widerspruch fristgem\u00e4\u00df ausge\u00fcbt, unterbleibt die Ver\u00f6ffentlichung \/<br \/>\n\u00dcbermittlung. Anderenfalls entfernt der Verein Daten und Einzelfotos des<br \/>\nwidersprechenden Mitglieds von seiner Homepage und verzichtet auf k\u00fcnftige<br \/>\nVer\u00f6ffentlichungen \/ \u00dcbermittlungen.<\/p>\n<p>6. Mitgliederlisten werden als Datei oder in gedruckter Form soweit an<br \/>\nVorstandsmitglieder, sonstige Funktion\u00e4re und Mitglieder herausgegeben, wie deren<br \/>\nFunktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern.<br \/>\nMacht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner<br \/>\nsatzungsgem\u00e4\u00dfen Rechte (z. B. Minderheitenrechte) ben\u00f6tigt, wird ihm eine gedruckte<br \/>\nKopie der Liste gegen die schriftliche Versicherung ausgeh\u00e4ndigt, dass Namen, Adressen<br \/>\nund sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden.<\/p>\n<p>7. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem<br \/>\nVereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen<br \/>\nDaten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor<br \/>\nder Kenntnisnahme Dritter gesch\u00fctzt.<br \/>\nSonstige Informationen und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein<br \/>\nintern nur verarbeitet, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und<br \/>\nkeine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse<br \/>\nhat, das der Verarbeitung entgegensteht.<\/p>\n<p>8. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung<br \/>\nstimmen die Mitglieder der Erhebung, Verarbeitung (Speicherung, Ver\u00e4nderung,<br \/>\n\u00dcbermittlung) und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten<br \/>\nAusma\u00df und Umfang zu. Eine anderweitige, \u00fcber die Erf\u00fcllung seiner satzungsgem\u00e4\u00dfen<br \/>\nAufgaben und Zwecke hinausgehende, Datenverwendung ist dem Verein nur erlaubt,<br \/>\nsofern er aus gesetzlichen Gr\u00fcnden hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht<br \/>\nstatthaft.<\/p>\n<p>9. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der<br \/>\nDatenschutzgrundverordnung i. V. m. dem Bundesdatenschutzgesetzes (insbesondere<br \/>\nArt. 15 und \u00a7\u00a7 34, 35) das Recht auf Auskunft \u00fcber die zu seiner Person gespeicherten<br \/>\nDaten, deren Empf\u00e4nger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung,<br \/>\nL\u00f6schung oder Sperrung seiner Daten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung H\u00f6rder B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Gilde 1340 e.V. Satzung in der Fassung vom Juni 2022 \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eH\u00f6rder B\u00fcrger-Sch\u00fctzen-Gilde 1340 e.V.\u201c Er hat seinen Sitz in Dortmund-H\u00f6rde und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Dortmund eingetragen. 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